Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028
Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,
die Kinder, die im Jahr 2027 eingeschult werden, müssen bereits im Mai 2026 angemeldet werden.
Hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
· Der Kreistag Hildburghausen beschloss die Aufhebung der
Schulbezirke.
· Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre
alt werden, sind bei einer Grundschule anzumelden (ThürSchO).
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt für die
Staatliche Grundschule I am
Daten werden noch veröffentlicht
Über die Kindergärten werden alle notwendigen Formulare ausgegeben, welche im Vorfeld ausgefüllt werden müssen.
Formulare werden auch auf der jeweiligen Homepage zur Verfügung gestellt.
Die Eltern unterrichten die Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des Kindes. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen auch beide auf der Schulanmeldung unterschreiben.
Wenn Sie die Schulanmeldung nicht vorausgefüllt und unterschrieben abgeben, weil Sie sie direkt bei uns ausfüllen möchte, dann müssen beide Sorgeberechtigte anwesend sein. Andernfalls legen Sie uns bitte eine formlose Vollmacht des anderen Elternteils vor. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, legen Sie uns bitte eine Negativbescheinigung vor (erhältlich im Landratsamt Hildburghausen – Bereich Jugendamt, gebührenfrei).
Legen Sie bitte bei der Schulanmeldung den Impfausweis (nur im Original) mit vor.
Auch ist die Anmeldung auf postalischem Wege möglich. (Kopie der Geburtsurkunde und Meldebescheinigung)
Eine Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach der Anmeldung aller Kinder. Die Reihenfolge der Anmeldungen hat keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Aufnahme. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Anfragen beantwortet werden.
Hildburghausen, im März 2025 Schulleitung GS 1
